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KDFB verurteilt Gewalt an Frauen

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„Es ist erschreckend, dass zahlreiche Frauen in unserem Land täglich körperliche, sexuelle und seelische Gewalt erfahren, insbesondere durch (Ex-)Partner im persönlichen oder beruflichen Umfeld. Umso wichtiger ist es, Betroffenen zu helfen, sie zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärt KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth. Gewalt gegen Frauen ist ein Verstoß gegen Menschenrecht und Menschenwürde, ist diskriminierend und verhindert Gleichstellung.

Der KDFB begrüßt daher das von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey initiierte „Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen“. Es sieht einen besseren Opfer-Schutz vor, u.a. den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen. „Die Fachberatungsstellen leisten für Betroffene und deren Angehörige eine wichtige Arbeit zur Prävention von Gewalt. Dieses persönliche und zugewandte Angebot muss deutlich erweitert werden, damit Frauen neue Lebensperspektiven jenseits von Gewalt entwickeln können“, so Flachsbarth. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention, die seit dem 01.02.2018 in Deutschland in Kraft ist, muss laut KDFB erkennbar vorangehen, denn die Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft.

Gleichzeitig ermuntert der KDFB Frauen aller Generationen und Schichten, mit und ohne Migrationshintergrund sowie geflüchtete Frauen, die häuslicher Gewalt, sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung ausgesetzt sind, das kostenfreie Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Rufnummer 08000 116 016 in Anspruch zu nehmen. Rund um die Uhr stehen Beraterinnen für Gespräche bereit. Die Anonymität der Anruferinnen ist gesichert und weiterführende Hilfe selbstverständlich.

Autor: Ute Hücker, KDFB Bundesverband
20.11.2018
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