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Etappensieg bei Mütterrente

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„Durch die vom Bundeskabinett beschlossene Ausweitung der Mütterrente bekommen künftig Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, einen halben Rentenpunkt mehr, also insgesamt zweieinhalb Rentenpunkte, in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Das bringt eine weitreichende Verbesserung für rund neun Millionen Mütter in ganz Deutschland mit sich. In Bayern werden die Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, knapp 200 Euro mehr pro Kind und Jahr im Geldbeutel haben. Aber trotz dieses Erfolgs bleibt die Hauptforderung des KDFB weiter bestehen: eine endgültige Gleichstellung aller Mütter und drei Rentenpunkte für jedes Kind unabhängig vom Jahr seiner Geburt.“

Dies ist für die Landesvorsitzende Emilia Müller ein Gebot der Gerechtigkeit: „Erziehungsleistung muss honoriert werden – ohne Abstriche. Deshalb wird sich der Frauenbund hier wie bisher weiterhin hartnäckig und leidenschaftlich engagieren, bis eine vollständige Gleichstellung endlich Realität wird.“

Zudem erachte es der KDFB für notwendig, die Anrechnung der Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter zeitnah auf den Prüfstand zu stellen. „Solange diese besteht, profitieren in vielen Fällen gerade jene Mütter von den Verbesserungen nicht, die trotz ihrer Lebensleistung und ihres Einsatzes für Kinder und Familie im Alter am Rand des Existenzminimums leben“, so Müller.

Der KDFB hatte bereits 2012 und zuletzt im Juli 2018 gemeinsam mit der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) Unterschriften zum dritten Renten-Entgeltpunkt gesammelt. Insgesamt wurden bundesweit über 263.000 Unterschriften an politisch Verantwortliche übergeben.

Redaktion: Alexandra Schiel

Autor: Alexandra Schiel, KDFB Landesverband Bayern
15.09.2018
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