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Gegen Legalisierung der Eizellspende

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Birgit Mock nahm als Sachverständige im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspende legalisieren – teil.

Menschliches Leben entsteht aus Sicht des KDFB mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle und ist von der Zeugung bis zur Geburt besonders zu schützen. Eine Transplantation von Eizellen, die mit einer Auswahl und dem Ausschluss bestimmter genetischer Merkmale einhergeht, widerspricht der Annahme jeden Lebens.

„Wir wissen um tiefe Sehnsüchte nach einem Leben mit Kind und als Familie und um Erfahrungen von Schmerz und Verzweiflung, wenn dieser Wunsch nicht in Erfüllung geht. Aber es gibt kein Recht auf ein Kind. Deshalb ist es wichtig, Frauen und ihren Partner*innen bei unerfülltem Kinderwunsch andere Wege aufzuzeigen und sie in dieser Lebensphase zu begleiten“, stellt Birgit Mock fest. Sie bemängelt, dass Paaren mit Kinderwunsch oft falsche Hoffnungen gemacht werden und die Erfolgsrate für die Geburt eines lebenden Kindes nach reproduktionsmedizinischer Behandlung gering ist und Paare kinderlos bleiben. Hier fehlt eine kontinuierliche psychosoziale Beratung. Außerdem zeigen Erfahrungen bei Paaren, die eine Gametenspende in Anspruch genommen haben, dass sie trotz bester Absicht oft den Zeitpunkt verpassen, ihr Kind über die Zeugungsgeschichte aufzuklären. Nur 10 - 35 % der Kinder werden aufgeklärt. Den anderen wird das Recht auf Wissen um die eigene Herkunft vorenthalten, die für eine Identitätsbildung so wichtig ist.

Der KDFB sieht mit Sorge einen schleichend steigenden Rechtfertigungsdruck für Frauen, die keine Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen. „Wir befürchten, dass mit allen Maßnahmen, die in Deutschland nicht nur machbar, sondern auch erlaubt sind, Frauen immer mehr in Zugzwang geraten. Wir warnen vor weitreichenden Konsequenzen einer solchen 'neuen Normalität`“, so Mock.

Autor: Ute Hücker Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
03.02.2021
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