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Gleichstellung in allen Politikbereichen

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Seit mehr als 25 Jahren benennt Artikel 3 des Grundgesetzes die Verwirklichung einer tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie das Hinwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile. „Die nun verabschiedete Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung beabsichtigt die Erreichung dieses Zieles. Es werden endlich Maßstäbe für das Handeln in allen Ministerien und damit für alle Lebensbereiche gesetzt“, stellt Monika Arzberger fest. Bereits seit Jahrzehnten weist der KDFB auf die bestehende Diskrepanz zwischen der rechtlich zustehenden Gleichberechtigung von Frauen und der tatsächlichen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe hin.
„Strategien zu haben, ist eine Sache; sie im Sinne einer erlebbaren Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen eine andere. Deshalb erwarten wir von der Bundesregierung Antworten und Maßnahmen auf die in der Gleichstellungsstrategie benannten Ziele und Herausforderungen wie z.B. Entgeltgleichheit, Stärkung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege, gleichberechtigte Verteilung von Erwerbsar-beit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen Männern, Digitalisierung, Karriere- chancen oder Beteiligung von Frauen in Parlamenten“, so Arzberger.
Laut KDFB muss staatliche Gleichstellungspolitik das Ziel haben, Strukturen, die Be-nachteiligung fördern, konsequent abzubauen und den Zugang zu politischer Teilhabe und Partizipation chancengerecht für beide Geschlechter zu öffnen. „Den Worten müssen Taten folgen. Gleichstellung hat mit Glaubwürdigkeit und Zukunftsfähigkeit zu tun. Wir werden die politisch Verantwortlichen daran messen“, lautet das Fazit der KDFB-Vizepräsidentin.

Autor: Ute Hücker, KDFB Bundesverband
13.07.2020
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Bild: Pixabay