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KDFB für Grundrente

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Der KDFB bewertet die heutige erste Lesung des Grundrentengesetzes und die darin vorgesehene Einkommensprüfung als wichtigen Schritt hin zu einer verlässlichen Alterssicherung. „Wir kritisieren jedoch, dass diejenigen, deren Arbeitsentgelt lediglich ein ergänzendes Einkommen darstellt, wie dies besonders bei Minijobber*innen der Fall ist, nicht zu den potentiellen Grundrentenbezieher*innen gehören sollen", erklärt Arzberger. Betroffen seien davon sowohl alleinerziehende Frauen als auch jene, die keine Möglichkeit haben, Familie, Beruf und Pflege von Angehörigen zu vereinbaren und daher dauerhaft geringfügig beschäftigt sind, so die Vizepräsidentin.

Ein Allheilmittel gegen Altersarmut ist die Grundrente laut KDFB nicht. Hierzu bedarf es weiterreichender arbeitsmarktpolitischer und effektiver Maßnahmen. „Die Antwort auf Altersarmut liegt nicht allein in der Grundrente, sondern auch in einer angemessenen Honorierung von systemrelevanten und so genannten Frauenberufen. Ebenso muss die Reform des Steuerrechts und die Abschaffung der Steuerklasse V / Minijob auf den Prüfstand gestellt werden. Hier sieht der KDFB weiteren Handlungsbedarf seitens der Politik – trotz der Einführung einer Grundrente", erläutert Monika Arzberger.

Von den rund 1,3 Millionen Rentner*innen, die ab dem 1. Januar 2021 von der Grundrente profitieren, sind 70 Prozent Frauen. Grundrente sollen Personen bezie-hen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben. Ein Anspruch auf die Grundrente soll nur dann bestehen, wenn ein Entgelt von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts versichert worden ist und das Einkommen unter einem be-stimmten Freibetrag liegt.

Autorin: Ute Hücker, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

 

27.05.2020
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Bild: Pixabay