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KDFB setzt sich für dritten Rentenpunkt für Mütter ein

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Der KDFB hat sich im Bundesausschuss vom 11.-12. März 2016 dafür ausgesprochen, den dritten Rentenpunkt für Mütter zu fordern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben.

Ein wirksames Mittel, den zweiten Rentenpunkt zu ermöglichen, war die Sammlung von vielen Unterschriften.

Derzeit wendet sich der Deutsche Frauenrat, in dem der KDFB Mitglied ist, gemeinsam mit verschiedenen Sozialverbänden und Gewerkschaften mit einer Unterschriftenaktion an die Bundeskanzlerin. Die Unterzeichner/innen fordern den dritten Rentenpunkt und die Gleichbehandlung von Müttern bei der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rente.

Die Aktion läuft bis zum Internationalen Kindertag am 01.06.2016. Danach werden die Unterschriften an die Bundeskanzlerin übergeben.

Unterstützen Sie die Unterschriftenaktion und helfen Sie mit, Unterschriften bis zum 1. Juni zu sammeln. Im Downloadbereich in der rechten Spalte finden Sie die Unterschriftenlisten.

Ausgefüllte Unterschriftenlisten senden Sie bitte an:

Volkssolidarität
Bundesverband e.V., Alte Schönhauser Straße 16, 10119 Berlin oder
Sozialverband Deutschland (SoVD) e.V., Stralauer Straße 63, 10179 Berlin.

21.03.2016
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