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Lieferkettengesetz beschlossen

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Das Lieferkettengesetz sei Ausdruck für weltweite Solidarität, Fairness, Menschenrechte und Umweltschutz, so Arzeberger weiter.

Seit Dezember 2019 ist der KDFB Mitglied in der Initiative Lieferkettengesetz und hat die Arbeit am Gesetzentwurf mit seinen Forderungen eng begleitet. Kern des Engagements war dabei die immer wieder formulierte Aufforderung an die gesamte Wirtschaftspolitik, die Würde jedes Menschen und das Gemeinwohl in allen Prozessen in den Mittelpunkt zu stellen. „Menschenrechtsverletzungen und Risiken für Umweltschäden müssen minimiert und abgeschafft sowie Rechte von Betroffenen gestärkt werden. Wir erwarten, dass das Lieferkettengesetz dauerhaft dazu beiträgt, Frauen und Männern eine bessere Zukunft zu ermöglichen, weil sie realistisch von ihrer Arbeit leben können“, so Arzberger. Auch, wenn das heute verabschiedete Lieferkettengesetz aus Sicht des KDFB noch Schwächen aufweist, stellt es einen wichtigen Schritt zum Schutz von Mensch und Umwelt in den Lieferketten dar.
Mehrere KDFB-Frauen hatten bei der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) im November 2020 den Antrag „Wirksames Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode“ gestellt, der auch beschlossen wurde. Außerdem hat der Frauenbund als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Frauenverbände und Gruppen (AG Kath) bei der Stellung des Antrags „Wirksames Lieferkettengesetz jetzt!“ zur Mitgliederversammlung des Deutschen Frauenrates am 20./21. Juni 2021 mitgearbeitet. „Unsere Solidarität ist grenzenlos und wir stehen weiterhin an der Seite aller Menschen, die unter unwürdigen Bedingungen leben, arbeiten und sterben müssen. Wir fordern Unternehmen und Politik auf, jetzt zügig wirksame Maßnahmen für Gerechtigkeit zu ergreifen“, betont Monika Arzberger.

Bild: Pixabay

Autor: Ute Hücker, KDFB Bundesverband
14.06.2021
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