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Nein zur Widerspruchslösung bei Organspende

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„Wir begrüßen neue und passgenaue Maßnahmen, die Menschen ausdrücklich dazu ermutigen, sich mit der Frage nach einer Organspende auseinanderzusetzen, mit Angehörigen darüber zu sprechen und eine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu treffen. Eine Lösung, nach der jedem Menschen Organe entnommen werden dürfen, der nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist weder mit dem Selbstbestimmungsrecht noch mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit vereinbar“, so Flachsbarth.

Aufgrund seiner christlichen Werthaltung hält es der KDFB zudem für geboten, dass medizinische Möglichkeiten einer Ethik der Menschenwürde zu- und unterzuordnen sind. Dies gilt auch für einen angemessenen Umgang und eine unterstützende Begleitung mit Sterbenden. „Die Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe, der Verantwortung und der Solidarität. Sie ist eine sehr persönliche Entscheidung und muss uneingeschränkt respektiert werden“, erklärt KDFB-Präsidentin Flachsbarth.

Der KDFB unterstützt nachdrücklich das Ziel, in Deutschland mehr lebensrettende Organtransplantationen zu ermöglichen. Ein flächendeckendes Informations- und Beratungsangebot ist daher zwingend notwendig, um die Bevölkerung für die Organspende-Bereitschaft stärker zu sensibilisieren. Dies sollte laut Frauenbund zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterentwickelt und ausgebaut werden.

Autor: Ute Hücker, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit KDFB Bundesverband
22.01.2020
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