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10. Dezember: "Tag der Menschenrechte"

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Deutlich wurde, dass diese schwere Menschenrechtsverletzung in den Herkunftsländern und in der BRD nur dann beendet werden kann, wenn es eine breit angelegte Aufklärungsarbeit gibt, die auch die strafrechtlichen Konsequenzen deutlich macht. Sie muss aber auch die Unterstützung der betroffenen Frauen durch sensible medizinische Betreuung und einer Auseinandersetzung mit ihren kulturell tradierten Werten im Blick haben, um so Veränderungsprozesse einzuleiten. Beide Autorinnen hatten auf sehr wertschätzende Art mit betroffenen Frauen und ihrem familiären Umfeld Gespräche geführt und konnten so die Sicht der Frauen selbst mit in die Auswertungen einbeziehen. Der KDFB steht ebenfalls für die Begegnung mit Frauen ausländischer Herkunft auf Augenhöhe und begrüßt deshalb die Handlungsempfehlungen der Studie, wie z.B. die bessere Aufklärung von Mediziner*innen und sozialen Fachkräften; die Unterstützung der betroffenen Frauen um ihre teilweise traumatischen Erfahrungen durch die Beschneidung zu verarbeiten und die Empfehlung einer gute Bildung und Aufklärung ihrer Mädchen, die hier aufwachsen.

Deutlich wurde: Genitalverstümmelung ist eine archaische Praktik, die sich auf keine Religion oder moderne Gesetzgebung berufen kann. Dies kann nicht oft genug betont werden.

Eine empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland. Daten –Zusammenhänge - Perspektiven; copyright: ;www.migrazentrum-freiburg.de; gefördert vom BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Zum Thema gibt es auch einen Kurzfilm von Terre de femmes „Mein blaues Licht“ - Interview mit Fadumo Korn; https://www.facebook.com/tdfaugsburg; www.fadumo-korn.de zu finden bei YouTube unter dem Stichwort „Mein blaues Licht“

Autor: Dr. Ursula Schell, Geistliche Begleiterin des KDFB Diözesanverband
03.12.2017
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Bilder: Dr. Ursula Schell, Cynthia Matuszewski